Betriebliches Gesundheitsmanagement

Dipl.-Betriebswirt mit den Schwerpunkten Marketing und Vertrieb Seit über 25 Jahren Beratung von Heilberufen rund um die Themen Praxisorganisation, Personalführung, Eigenmanagement, Praxismarketing und Betriebswirtschaft.

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Die Bundesgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet auf ihrer Webseite ausführliche Informationen, die nicht nur lesenswert sind, sondern, die es auch zu beachten gilt. Wir wissen, dass den dort vorgestellten Themen in den Praxen nur bedingt Beachtung geschenkt wird, was durchaus zu ernsthaften Konsequenzen führen kann – denn die Maßnahmen sind verpflichtend.

Betriebliches Gesundheitsmanagement hat nicht nur die Funktion den Arbeitsplatz attraktiv zu gestalten, sondern auch präventiven Charakter, der per Gesetz verordnet ist (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG) und viele Aspekte der Arbeitssicherheit abdeckt – zum Schutz des Praxispersonals und zum Schutz der Patienten.

Auf einen Blick

1. Betriebsarzt
• Regelmäßige arbeits­medizinische Vorsorge durch einen Betriebsarzt

2. Arbeitsplatz
• Beachtung der Vorgaben zu einem sicheren und gesundheits­fördernden Arbeitsplatz

3. Arbeitsschutz
• Vorkehrungen und Abläufe
• im Falle von Unfällen und Notfällen Festlegung und Überwachung von Wartungsintervallen technischer Geräte
• Unterweisung der Praxismitarbeiter zu persönlicher Schutzausrüstung in regelmäßigen Abständen

4. Arbeitszeit
• Arbeitszeiten so gestalten, dass ausreichende Pausen eingehalten werden können

5. Technische Geräte
• Regelmäßige Wartung ortsfester technischer Anlagen

6. Gefahrstoffe
• Gefährdungsbeurteilung durchführen und notwendige Schutzmaßnahmen treffen
• Gefahrstoffe in einem Gefahrstoff­ verzeichnis aufführen
• Richtlinien zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen beachten

7. Hautschutz
• Bereitstellung von Schutz­, Desinfektions­ und Pflegemittelngemeinsame Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für die Haut

8. Infektionsschutz
• Erfüllung der technischen, baulichen und organisatorischen Voraussetzungen, um Gefährdungs­ potenzial zu minimieren

9. Psychische Belastung
• Nachhaltigen Stress im Praxisalltag möglichst vermeiden

10. Weitere Vorgaben
• Weitere Vorgaben bezüglich Medizinprodukte, Mutterschutz, Notfallvorsorge und Praktikanten beachten

1. Gesundheitsmanagement: Der Betriebsarzt

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsor- ge geht es darum die Praxismitarbeiter über die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu informieren und sie medizinisch zu untersu- chen. Hierbei werden die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet, die anzufertigen ist. Diese Aufgabe ist zwingend von einem Betriebsarzt durchzuführen, selbst wenn Sie selbst dazu in der Lage wären. Es wird hierbei zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden.

  • Zur Pflicht gehört die Eingangsuntersu- chung sowie die nachfolgenden Unter- suchungen nach maximal zwölf Mona- ten und anschließend nach maximal 36 Monaten.
  • Angebots- und Wunschvorsorge dagegen werden je nach Bedarf entschieden, bei- spielsweise, wenn ein Mitarbeiter Kon- takt zu einer infektiösen Person hatte oder unter einer psychischen Belastung steht.

Die Kosten für diese Untersuchungen trägt der Arbeitgeber. Sie finden während der Ar- beitszeit statt.

2. Gesundheitsmanagement: Der Arbeitsplatz

Als Ziel wird formuliert, dass Räumlich- keiten und Ausstattung die Gesundheit des Mitarbeiters nicht gefährdet. Es sind detaillierte Vorgaben zu beachten, die die nachfolgenden Themen betreffen: Fenster, Türen, Anmeldung, Bildschirmarbeitsplät- ze, Funktionsräume, Aufwachraum, Toilet- ten, Pausenraum, Umkleidemöglichkeiten und Brandschutz. Betrachtet man die De- tails, gibt es eine Fülle von Vorgaben, die Sie als Arbeitgeber beachten müssen, um Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen siche- ren und gesundheitsfördernden Arbeits- platz zur Verfügung zu stellen.

3. Gesundheitsmanagement: Der Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz hat das Ziel die Arbeits- verfahren und Betriebsabläufe so zu orga- nisieren, dass die Sicherheit und die Ge- sundheit der Mitarbeiter vorausschauend berücksichtigt wird. Nachdem sie in die Praxisabläufe integriert worden sind, ist es sinnvoll diesen Bereich an einen kompeten- ten Mitarbeiter zu delegieren, der allen als Kontaktperson bekannt gemacht wird. Ne- ben den Routineabläufen gilt es hier auch Vorkehrungen und Abläufe im Falle von Unfällen und Notfällen zu treffen. Auch die Wartungsintervalle der technischen Geräte sind festzulegen und zu überwachen. Wich- tig ist es, in regelmäßigen Abständen die Mitarbeiter zu unterweisen und sie durch- aus einzubinden, wenn es darum geht per- sönliche Schutzausrüstungen zu besorgen.

4. Gesundheitsmanagement: Die Arbeitszeit

Selbstverständlich ist die Arbeitszeit im An- stellungsvertrag geregelt. Aber sind es auch die Pausen? Grundsätzlich sollten die Ar- beitszeiten so gestaltet sein, dass es ausrei- chende Pausen gibt, um sich zurückziehen zu können. Im Praxisalltag gelingt das nicht immer, aber Folgendes sollten Sie beachten:

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gewährleistet ist.

Ruhepausen sind vorgeschrieben und betragen 30 Minuten ab sechs Stunden Arbeitszeit und 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit. Die Zeiten können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Gerade in Stoßzeiten sollte ausreichend Personal vorhanden sein und die Urlaubspläne sind im besten Falle gemeinsam abzustimmen, sodass das persönliche Umfeld wie Schule und Ferien des Partners berücksichtigt werden können.

5. Gesundheitsmanagement: Technische Geräte

Die begleiten Sie nicht nur im Behand- lungszimmer, sondern befinden sich auch in der Verwaltung und in der Küche bzw. Aufenthaltsraum. Während die medizini- schen Geräte zum großen Teil unter das Medizinprodukte-Recht (Medizinproduktegesetz) fallen, ist bei den weiteren tech- nischen Geräten darauf zu achten, dass ortsfeste technische Anlagen, wie beispiels- weise Boiler und Stromverteiler regelmäßig gewartet werden. Der Zustand von Kabeln, die schon lange Zeit verwendet werden, sollte immer wieder überprüft werden.

6. Gesundheitsmanagement: Gefahrstoffe

Ziel ist es, dass die Mitarbeiter sicher im Umgang mit Gefahrstoffen und kenn- zeichnungspflichtigen Arzneimitteln sind. Im ersten Schritt geht es darum eine Ge- fährdungsbeurteilung durchzuführen, die die dermalen, inhalativen und chemischen Gefährdungen formuliert. Es gilt dann die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, um diese auszuschließen. Alle Gefahrstoffe sollten in einem Gefahrstoffverzeichnis auf- geführt sein. Auch die Aufbewahrung dieser Stoffe unterliegt klaren Richtlinien, die zu beachten sind (z. B. Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS). Last but not least darf nicht jeder der Mitarbeiter mit diesen Stof- fen in Berührung kommen, wie beispielswei- se Jugendliche und stillende Mütter. Dies ist im Einzelfall zu überprüfen.

7. Gesundheitsmanagement: Hautschutz

Gesundheitsmanagement: Hautschutz durch Handschuhe

Die Hände sind täglich einer großen Belastung ausgesetzt. Daher ist es wichtig, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie ihre Hände schützen und gesund halten können. Die Praxis stellt entsprechende Schutz- und Pflegemittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Handschuhe zur Verfügung.

Hauterkrankungen betreffen mehr als 50 % der Verdachte auf eine Berufserkran- kung. Ursachen sind u. a. das lange Tragen von Handschuhen und häufiges Händewa- schen. Hier ist die Empfehlung, gemeinsam mit den Mitarbeitern zu erarbeiten, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Belastung zu reduzieren. Hierzu gibt es einschlägige Informationen.

8. Gesundheitsmanagement: Infektionsschutz

Ihre Mitarbeiter sollen wissen, wie sie sich vor Infektionsgefahren schützen können. Die Praxis erfüllt die technischen, baulichen und organisatorischen Voraussetzungen, um das Gefährdungspotenzial zu minimieren. Die Räume sind leicht zu reinigen, Armaturen sind ohne Handberührung zu bedienen und Desinfektionsmittel stehen in allen Funkti- onsräumen zur Verfügung. Für Punktionen und Injektionen werden sichere Instrumente genutzt. Sie verfügen über getrennte Toiletten von Patienten und Personal. Das Personal wird nach Qualifikation eingesetzt unter Beachtung der Schutzstufe 3 (nach den Tech- nischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, TRBA). Dass die entsprechenden Hygiene- maßnahmen durchgeführt werden, spricht für sich. Auch die regelmäßige mikrobiolo- gische Kontrolle von Waschmaschinen, Ste- rilisationsgeräten und Desinfektionsanlagen sollte zum Standard werden.

Über Schutzkleidung im Rahmen der Corona-Pandemie und zu welchem Ausmaß diese angemessen ist wird hier diskutiert.

9. Gesundheitsmanagement: Psychische Belastung

Nachhaltiger Stress hat in der Praxis nichts verloren – sollte, wenn überhaupt ausschließlich situativ und möglichst sel- ten auftreten. Gründe für Stress sind die Arbeitssituation selbst, wie z.B.:

  • hohe Konzentration
  • Schicksale von Patienten
  • Angst im Umgang mit gesundheitsgefährdenden Materialien
  • Verspannungen durch falsche Körperhaltungen
  • Praxismanagement, z.B. durch Überstunden, Probleme in der Zusammenarbeit, unklare Verantwortungen

Auf den letzten Punkt sind wir in den Artikeln Konfliktmanagement und Zärtlichkeit kürzlich eingegangen.

10. Gesundheitsmanagement: Sonstiges

Zu diesem großen Thema gehören auch Punkte wie Medizinprodukte, Mutterschutz, Notfallvorsorge und Praktikanten, die wir an dieser Stelle nur noch erwähnen. Richtig ist, dass all diese Regelungen dazu dienen sollen, die Abläufe in der Praxis unter Berücksichti- gung aller Vorschriften so zu gestalten, dass die Arbeitsbedingungen ein zufriedenes und reibungsloses Arbeiten ermöglichen. Diese Vorgaben sind zu erfüllen, können bei Miss- achtung zu empfindlichen Konsequenzen führen, die Sie vermeiden sollten. Die Moti- vation sollte aber nicht darin liegen Strafen zu verhindern, sondern vielmehr hierin eine Chance zu sehen Ihrer Praxis eine Attrakti- vität für Patienten und Mitarbeiter zu geben, von der auch Sie profitieren werden.

Dieser Artikel wurde kürzlich veröffentlicht bei Der niedergelassene Arzt