Neben dem Sonderprogramm zur „Corona Liquiditätshilfe“ um bei aufkommenden Liquiditätsengpässen schnell und unbürokratisch zu unterstützen hat die Apobank jetzt auch eine pauschale Erhöhung der Kontokorrent-Limite bei filialbetreuten niedergelassenen Heilberuflern veranlasst.
Die bestehende Kontokorrent-Linie wird um zusätzliche 50.000 Euro – zunächst bis Ende September 2020 erweitert. Voraussetzung für diese Erweiterung ist, dass der Kunde sich in der „Normalkreditbetreuung“ befindet und ein Normalrating hat. Sprich, er nimmt keine Beratung durch einen Spezialberater in Anspruch. Weiters handelt es sich um einen Bestandskunden, der sein Kontokorrent bereits in Anspruch nimmt, aber keine Überziehung von mehr als 30 Tagen aufweist.
Ablauf der Kontokorrenterhöhung bei der Apobank
Die pauschalen Erhöhungen der Kreditlinie werden bei der Apobank zeitnah und automatisiert durchgeführt, eine separate Beantragung ist nicht erforderlich. Zinsen fallen nur für den in Anspruch genommenen Betrag an. Sofern der Kunde die vorsorgliche und kostenfreie Erhöhung der Kontokorrent-Linie nicht wünscht, so möchte er sich bitte mit seinem Berater in Verbindung setzen.
Weiteres: Corona Liquiditätshilfe
Neben der Erhöhung der Kontokorrent-Linie bietet die Apobank auch weiterhin u.a. die Corona-Liquiditätshilfe an. Weiterhin werden Kunden bei der Beantragung von Mitteln der öffentlichen Hand (z.B. KfW-Mittel und Mittel der Landesförderbanken) unterstützt und betreut. Aufgrund der aktuellen Situation kann s es bei der Beantragung dieser Mittel zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Über Bundes– und Landeshilfen können Sie in den jeweiligen Veröffentlichungen bei uns mehr lesen (verlinkt).
Weiteres: Stundung der Annuitäten
Bei krisenbedingtem und temporär erhöhtem Liquiditätsbedarf wird aktuell bei der Apobank wie auch bei diversen anderen Banken die Möglichkeit einer Stundung der bestehenden Annuitäten angeboten.
Da bei Stundungen ein Nachweis über den entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren ist, ist dies ebenfalls mit erhöhtem administrativen Aufwand verbunden. Es muss zum einen vom Kunden in Textform dargelegt werden, wie sich der Ausbruch der COVID-19-Epidemie im Negativen auf seine Liquidität auswirkt, zum anderen können Tilgungsaussetzungen bei öffentlichen Förderdarlehen nur beantragt werden, wenn diese durch die jeweiligen Förderbanken mitgetragen werden. Die kfw unterstütz aktuell Tilgungsstundungen im großen Stil.
Bei der Apobank impliziert eine Tilgungsaussetzung immer eine Erhöhung der jeweiligen Schlussrate des Darlehens, sodass sich eine permanente Verzinsung der Summe, der maximal bis 30.09.2020 gestundeten Raten für die komplette Restlaufzeit des jeweiligen Darlehens ergibt. Dies ist zumeist weit ungünstiger für den Kunden, als die Inanspruchnahme der „Coronahilfe Liquiditätshilfe“ oder eine temporäre Inanspruchnahme des eingeräumten Kontokorrents, muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.