Praxismanagement

Leiter des Hochschulinstituts EMBI mit den Schwerpunkten Medizinmanagement und betriebswirtschaftliche Bildung im medizinischen Bereich. Aktiv in der Beratung von Heilberufen rund um die Themen Praxisorganisation, Personalführung, Eigenmanagement, Praxismarketing und Betriebswirtschaft.

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himpler@med3.net
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Seit heute, 30. März 2020 können die Bundessoforthilfen für Corona beantragt werden. Es stehen 50 Milliarden Euro dafür im Bundeshaushalt bereit.

In der folgenden Tabelle finden Sie alle Ansprechpartner für die Bundeshilfen. Achtung: Teilweise können die Anträge noch nicht gestellt werden.

Über die Landeshilfen haben wir sie bereits vergangene Woche informiert. Alles zum Thema Landeshilfen finden Sie in diesem Artikel von letzter Woche.




Land


Zuständige Behörde(n) oder Stellen für Antragstellung und Bewilligung
Baden-WürttembergAntragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank
BayernRegierungen und Landeshauptstadt München
BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)
BrandenburgInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
BremenBAB Bremer Aufbau Bank

BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
HamburgHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
HessenRegierungspräsidium Kassel
Mecklenburg- VorpommernLandesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern (LFI-MV)
Niedersachsenvoraussichtlich:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Nordrhein-WestfalenBezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Rheinland-PfalzInvestitions- und Strukturbank RP (ISB)
SaarlandMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
SachsenSächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig- Holstein (IB.SH)
ThüringenThüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHKn und HWKn.