Die Bundesregierung und die Länder haben umfangreiche Hilfspakete geschnürt, die schon jetzt oder aber in Kürze abgerufen werden können und helfen sollen den wirtschaftlichen Schaden zu reduzieren.
Bei der Flut der zu erwartenden Anträge gilt es umgehend aktiv zu werden. Sie können dies selbstständig online tun oder aber Ihren Steuerberater oder einen eventuellen Berater um Hilfestellung bitten. Wir empfehlen einen täglichen Blick auf die entsprechenden Links bei den Bundesländern, die die Antragstellung nicht schon jetzt ermöglichen
Die Abwicklung der Hilfen erfolgt wie bei der Fluthilfe über die Bundesländer. Eine Kumulierung mit Länderhilfen und De-Minimis-Beihilfen ist möglich:
Landesförderung kann hier beantragt werden:
- Baden-Württemberg (Antragstellung ab 25.03.2020, abends)
- Bayern (Antragstellung bereits möglich)
- Berlin (Antragstellung ab 27.03.2020, 12 Uhr)
- Brandenburg (Antragstellung ab 25.03.2020, 9 Uhr)
- Bremen (Antragstellung bereits möglich)
- Hamburg (Antragstellung in den kommenden Tagen)
- Hessen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
- Mecklenburg-Vorpommern (Antragsstellung ab 01.04.2020)
- Niedersachsen (Antragstellung ab 25.03.2020)
- Nordrhein-Westfalen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
- Rheinland-Pfalz (Antragstellung in KW 14)
- Saarland (Antragstellung ab Ende März)
- Sachsen (Antragstellung ab Ende März)
- Sachsen-Anhalt (Antragstellung in KW 14)
- Schleswig-Holstein (Antragstellung in den kommenden Tagen)
- Thüringen (Antragstellung bereits möglich)
(Quelle: Bundeswirtschaftsministerium)
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