Um in der jetzigen Situation die richtigen Entscheidungen treffen zu können, brauchen wir im Risikomanagement mehr den je einen Leitfaden der in der richtigen Reihenfolge abzuarbeiten ist. Nachfolgend ein kurzer Ablaufplan über die wichtigsten Schritte in der aktuellen Krise
Risikomanagement 1:
Aktuelle Zahlen
Wichtig ist es, die Praxissituation täglich zu bewerten, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Es geht in erster Linie darum, stets die wirtschaftliche Grundlage der Praxis aktuell und neu zu bewerten. Wie sieht Ihr Terminbuch aus? Sagen Patienten Ihre Termine ab? Wie werden im Zahnarztbereich die Prophylaxetermine noch angenommen? Lohnt es sich, diese Behandlung noch anzubieten oder besser auszusetzen? Kontrollieren Sie am Ende jedes Tages Ihre Leistungfsstatistik! Wie hoch sind die Umsatzrückgänge im Vergleich zu einem normalen Tag? Ist es möglich die Behandlungen zu bündeln?
Fragen, aus deren Beantwortung sich Konsequenzen für die nächsten Schritte ergeben.
WICHTIG: Eventuell kann in Kooperation mit den Finanzämtern kurzfristig Liquidität geschafft werden.
Risikomanagement 2:
Aktueller Personalbedarf
Welches Personal benötigen Sie nun noch, um den aktuellen Praxisablauf durchführen zu können? Die wenigsten Kollegen werden in der Lage sein ihr Personal unabhängig von den Umsatzrückgängen auf dem gleichen Niveau weiter beschäftigen zu können.
Sie können dann den Mitarbeiterinnen zunächst anbieten Resturlaubstage zu nehmen und eventuelle Plus-Stunden auf Arbeitszeitkonten zu reduzieren. Urlaubsansprüche für das aktuelle Jahr sollten hingegen nicht „angetastet“ werden da dies dazu führen wird, dass im Laufe des Jahres unbezahlter Urlaub genommen werden muss. Alternativ können Sie auf Kurzarbeit umstellen.
Risikomanagement 3: Kurzarbeit anmelden
Sollten Sie sich für Kurzarbeit entscheiden, ist es im ersten Schritt notwendig, dass Ihre Mitarbeiterinnen eine Vereinbarung zur Kurzarbeit unterschreiben, sollte dies nicht schon im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. Diese müssen Sie gemeinsam mit der „Anzeige zur Kurzarbeit“ bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Diese Anzeige erhalten Sie als Download auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Erst wenn diese Anzeige genehmigt wurde, können Sie Kurzarbeit beantragen. Urlaubsplan für das Jahr 2020 sollte miteingereicht werden.
WICHTIG: Die Anzeige muss bis Ende März geschehen um im März das Kurzarbeitergeld erstattet zu bekommen.
ACHTUNG: Minijober erhalten kein Kurzarbeitergeld! Es ist nur eine ordentliche fristgerechte Kündigung möglich.
ACHTUNG: Bei Betriebsschliessung kann ggf. Krankentagegeld beantragt werden!
Risikomanagement 4:
Weitere Liquidität schaffen
Jeden Tag gibt es neue Meldung über staatliche Hilfen, die schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden sollen. Wir werden die laufenden Entwicklungen im Fokus behalten und an dieser Stelle darüber berichten. Auch die Banken sind angehalten Kreditanfragen großzügig zu bearbeiten. Verfolgen Sie selbst gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die aktuellen Entwicklungen und werden Sie umgehend aktiv, sollten die Gelder abrufbar bereitstehen. Ein Blick auf die Website der Kammern, die sich auch laufend informieren und aktualisieren ist sehr hilfreich.
WICHTIG: Szenariokalkulation als Basis für die Aufstockung des Betriebsmittelkredits
Das Bankgespräch
Ihre Bank kennt Ihre Zahlen und wird in der jetzigen Situation flexibel auf Ihre Liquiditätsengpässe reagieren. Sehr viel schwieriger wird es, wenn es schon im Vorfeld wirtschaftliche Probleme gab. Wir empfehlen jedoch das Gespräch mit der Bank nur dann zu führen, wenn es keine andere Möglichkeit mehr geben sollte.
Private Ausgaben
Profan, aber dennoch wollen wir es erwähnen. Da, wo Sie Kosten reduzieren können, sollten Sie es tun. Wir alle wissen nicht, wie lange wir mit der jetzigen Situation umgehen müssen. Gespartes Geld ist das am leichtesten verdiente Geld. Überprüfen Sie kritisch Ihre geschäftlichen und privaten Kosten und fahren Sie diese auf das Notwendigste herunter.
Gerne unterstützen wir Sie.