Schutzkleidung

Leiter des Hochschulinstituts EMBI mit den Schwerpunkten Medizinmanagement und betriebswirtschaftliche Bildung im medizinischen Bereich. Aktiv in der Beratung von Heilberufen rund um die Themen Praxisorganisation, Personalführung, Eigenmanagement, Praxismarketing und Betriebswirtschaft.

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Die im obigen Bild dargestellte Schutzkleidung mag übertrieben sein, keine Frage, aber es gilt im Rahmen von Pandemien bzw. überhaupt bei gestiegenen Infektionsgefahr entsprechende Schutzmaßnahmen für Ärzte und medizinischen Fachpersonal einzuleiten. Bei Zahnärzten bzw. Ärztegruppen die im Mundbereich arbeiten sollte Schutzkleidung mindestens aus Schutzbrille und Atemschutzmaske bestehen.

Schutzkleidung: Atemschutzmaske

Schutzkleidung FFP3-Maske
Schutzkleidung FFP3-Maske

Im üblichen Fall genügen auch bei Medizinern die Im Mundbereich arbeiten FFP1 Masken. In der aktuellen Situation – Covid-19 wird über Tröpfeninfektion übertragen – ist dies bei Medizinern nicht ausreichend. Es sollte mindestens Atemschutz der Kategorie FFP2, eigentlich der Kategorie FFP3 verwendet werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da bei Infektion der Mediziner bzw. das Fachpersonal zum Überträger werden kann.

Schutzkleidung: Schutzschild bzw. Schutzbrille

Schutzkleidung: Schutzschild
Schutzkleidung: Schutzschild

Schutzbrillen sind in der Situation Corona das mindeste was zu tragen ist. Somit sind die Augen vor der Tröpfcheninfektion geschützt. Wesentlich besser als Schutzbrillen sind Schutzschilde. Diese schützen im ersten Schritt unwesentlich mehr als Schutzbrillen, vermeiden aber, dass auf der Haut befindliche Infektionskörper beim Aus- bzw. Wiederanziehen der Schutzkleidung mit den Schleimhäuten in Berührung kommen und somit eine Infektion entsteht.

Schutzkleidung: Handschuhe

Bei häufigem desinfizieren werden die Hände des Behandlers empfindlich. Selbst in der Kieferorthopädie empfiehlt sich in der aktuellen Situation nicht auf Schutz der Hände zu verzichten. Über die Hände können Infektionskörper aufgenommen werden und sehr häufiges desinfizieren greift die Haut an.

Schutzkleidung: Haarschutz

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist ein Haarschutz nicht schlecht. Er mag nicht zwangsläufig notwendig sein, aber wenn Infektionskörper aufs Haar gelangen kann dies gerade bei nicht täglichem Haare waschen zu Infektionen führen. Der Corona-Virus überlebt auf Oberflächen bis zu acht Tage. Somit ist eine Infektion gar über das Kopfkissen beim Schlafen nicht ausgeschlossen.

Schutzkleidung: Gesamtkörperschutzkleidung

Bei Covid-19 positiven Patienten ist Gesamtkörperschutzkleidung unvermeidbar. Im normalen Praxisbetrieb ist bei normalen Patienten nicht unbedingt dazu zu raten. Die Schutzkleidung ist nur sinnvoll wenn sie wirklich als Schutzkleidung genutzt wird. Wird dies nicht gewährleistet – im normalen Praxisbetrieb kaum möglich – dann steigert sie die Infektionsgefahr, da ein falsches Sicherheitsgefühl entsteht.

Fazit Schutzkleidung

In der Zahnmedizin bzw. der HNO ist aktuell auf Schutzmasken der Kategorie FFP2 nicht zu verzichten. Besser sind FFP3 Masken. Schutzbrillen zum Schutz der Augen sind auch nicht wegzudenken wobei Schutzschilde wesentlich besser sind. Handschuhe und Haarschutz sind ebenfalls sinnvoll, wobei Ganzkörperschutzkleidung bei nicht als positiv bekannten Patienten nicht notwendig ist.