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Betriebswirtschaft für die Zahnarztpraxis

Im Rahmen einer vierteiligen Artikelserie wird das Thema „Betriebswirtschaft“ für den Zahnarzt kompakt aufgearbeitet. Ziel ist es, den Zahnärzten die Grundlagen der BWL näherzubringen, praxisgerechte Informationssysteme aufzuzeigen, das Thema Kosten- und Leistungsrechnung zu erörtern und betriebswirtschaftlich geprägte Steuerungsmöglichkeiten für Praxen aufzuzeigen. Im Vordergrund des ersten Teils stehen die Vermittlung von Grundlagen und Zusammenhängen der Betriebswirtschaft sowie die Definition der für die Arztpraxis relevanten Grundbegriffe. Ich muss mich nicht nur als Arzt, sondern immer mehr als Unternehmer sehen und meine Entscheidungen betriebswirtschaftlich orientierter fällen. Diese Erkenntnis gerät zunehmend in die Wahrnehmung vieler Zahnärzte. Doch was charakterisiert Unternehmer, was verbirgt sich hinter dem Be- griff der Betriebswirtschaft und welche Faktoren nehmen betriebswirtschaftlich gesehen Einfluss auf die Entscheidungen des Zahnarztes?

Mit dieser oder ähnlichen Fragestellungen müssen sich die Zahnärzte auseinandersetzen, denn trotz teilweise höherer Umsätze gehören heute sich ständig verschlechternde Ergebnisse, Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenzen leider zur Tagesordnung vieler Zahnarztpraxen. Das Ziel einer langfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges der Praxis ist für viele Zahnärzte immer schwieriger zu erreichen. Dadurch sieht sich der Praxisinhaber zu einer Auseinandersetzung mit betriebs- wirtschaftlich geprägten Entscheidungen gezwungen, denn er trägt als Praxisinhaber und Unternehmer die Verantwortung für den wirtschaftlich Folgen und Fortbestand der Praxis. Problematisch ist hierbei jedoch, dass wichtige betriebswirtschaftliche In- halte in der Ausbildung des Arztes nicht oder nur in geringem Umfang vorkommen. Dennoch wird ihm immer häufiger die Rolle als „Arzt – Unternehmer“ vor Augen geführt. Gleichzeitig wird er mit Begriffen wie betriebs- wirtschaftliches Ergebnis, betriebs- wirtschaftliche Kennzahlen, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Produktivität, Rentabilität, Liquidität und vielem mehr konfrontiert. Dies führt zwangsläufig zu der eingangs gestellten Frage nach den für den Arzt relevanten Inhalten der Betriebswirtschaftslehre und den Bestandteilen dieser wissenschaftlichen Lehre, die ihm in seiner konkreten Situation weiterhelfen.

Ziel dieser Artikelserie ist es daher, dem Zahnarzt die Grundlagen der Betriebswirtschaft näherzubringen, praxis- gerechte Informationssysteme aufzuzeigen, ihn an das Thema Kosten- und Leistungsrechnung heranzuführen und Steuerungsmöglichkeiten für seine Praxis aufzuzeigen, die betriebs- wirtschaftlich geprägt sind.


Definition der Betriebswirtschaft

Wie das Gabler Wirtschaftslexikon definiert, sind Betriebswirtschaften Sozialgebilde, die zur Erstellung und Verwertung von Leistungen und zur Erzielung von Einkommen für ihre Mitglieder bestehen. Die Betriebswirtschaftslehre selbst zählt zu den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die sich mit menschlichem Handeln innerhalb dieser Sozialgebilde befasst. Gegenstand betriebswirtschaftlicher Forschung sind die Grundlagen, Abläufe und Auswirkungen menschlicher Entscheidungen in allen Funktionsbereichen und auf allen hierarchischen Ebenen einer Betriebswirtschaft. Das Wesen einer Betriebswirtschaft wird weiter darin definiert, dass in ihr Menschen tätig sind, die sich direkt oder indirekt darauf ausrichten, Sach- und Dienstleistungen aus der Umwelt zu beschaffen, diese in marktfähige Leistungen umzuwandeln und an andere Beteiligte weiterzugeben. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, 11. Auflage, 1983.)

Folgt man dieser Definition, so ist die Zahnarztpraxis zweifelsfrei als ein Sozialgebilde anzusehen, das den betriebswirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten unterliegt, denn in ihr arbeiten Menschen (Arzt und Team), die eine Dienstleistung an den Kunden (Patienten) weitergeben und damit für den eigenen Lebensunterhalt sorgen. Weiterhin definiert sich das Wesen ei- ner Betriebswirtschaft dadurch, dass Beschaffung und Absatz von Leistungen nur möglich sind, wenn Ausgaben getätigt und Einnahmen erzielt wer- den (Geldstrom). Auch diese Definition trifft ohne Zweifel auf eine Zahnarztpraxis zu.


„So weit, so gut“ könnte ein Zahnarzt hier entgegnen, „somit kann ich meine Praxis als Betrieb im wissenschaftlichen Sinne ansehen. Aber wie definiert sich meine Rolle als Unternehmer in diesem Sozialgebilde? Basierend auf der Definition des Begriffs „Unternehmer“, hat sich der Zahnarzt als eigenverantwortlicher Leiter einer Unternehmung, der Praxis, zu sehen. Als deren Eigentümer hat er folglich die Verfügungsgewalt über den Gewinn, trägt dafür aber auch das Risiko. Das Ziel des unternehmerischen Handelns kann in der Gewinnmaximierung bestehen. Aber auch persönliche Ziele wie Selbstbestätigung, Macht, soziale Geltung oder Freude an der medizinischen Leistung kommen hier zum Tragen. Egal von welchen Motiven sich der Zahnarzt leiten lässt, als Unternehmer hat er auch die Entscheidungen über den Wirtschaftsplan der Praxis und dessen spätere Durchführung zu treffen.

Da alle in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen sich direkt auf das Sozialgebilde (hier: die Praxis) und die daran beteiligten Menschen auswirken, wird klar, dass die Betriebswirtschaftslehre somit auch als Entscheidungslehre verstanden werden muss. Sie unterscheidet grundsätzlich zwischen dem eigentlichen „Entscheidungsproblem“ und der „Analyse des Entscheidungsproblems“.


Wie im Wirtschaftslexikon ebenfalls ersichtlich, wird die Grundstruktur eines Entscheidungsproblems durch die Merkmale

– Betriebswirtschaftliche Ziele

– Alternativen
– Nicht beeinflussbare Faktoren
– Entscheidungskonsequenzen

gekennzeichnet.


Die Analyse des Entscheidungsproblems kann mittels

– Funktionaler Analyse (z.B. Beschaf- fung, Finanzierung, Personal)

– Genetischer Analyse (z.B. Gründung, Nachfolge, Liquidation)

– Gesichtspunkten der Institution (Art des Betriebes/der Praxis)

vorgenommen werden. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, 11. Auflage, 1983.)


Basis für die zu treffenden Entscheidungen ist in jedem Fall ein aussagefähiges Berichtswesen. Dieses ist zwingend notwendig, da es Informationen über die aktuelle finanzielle und wirtschaftliche Situation und die Entwicklung der Praxis liefert. Der Aufbau eines funktionierenden und richtig informierenden Berichtswesens wird im nächsten Teil der Serie dargestellt.

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