Die Videosprechstunde — nur bei Corona oder auch in Zukunft?
Corona hält uns alle weiterhin in Atem und ein Ende der Maßnahmen ist noch nicht abzusehen. Erfindungsreichtum, kluges Handeln und der Umgang mit einer Ausnahmesituation erfordern Optimismus, einen kühlen Kopf und neue Methoden. Eine dieser neuen Methoden ist die Videosprechstunde, die zunehmend in den Praxen Einzug gehalten hat und in vielen Einrichtungen mittlerweile zum Standard gehört. Anfangs noch mit einer gewissen Skepsis betrachtet, werden die Vorteile immer mehr erkannt und sorgen für eine wachsende Routine. Verschiedene Anbieter präsentieren sich im World Wide Web und werben für eine Behandlungsform, die in Zukunft sicherlich mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Am einfachsten ist es sich auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die Voraussetzungen zu informieren, die grundsätzlich aus nur wenigen Bestandteilen bestehen und relativ einfach in den Praxisablauf zu integrieren sind. Man kann zwischen einer Vielzahl von zertifizierten Videoanbietern auswählen, benötigt ansonsten nur einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Die Anforderungen für die technische Sicherheit und die Einhaltung des Datenschutzes sind in Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag geregelt und sind unbedingte Voraussetzung für eine rechtssichere Behandlung. Diese sollte unbedingt vor dem Anbieten einer Videosprechstunde sorgsam studiert werden.
Der Vldeodienstanbieter muss zertifiziert sein und eine Selbstauskunft bei der KBV und dem GKV-Spitzenverband eingereicht haben. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung. Die Vorgaben für die IT-Sicherheit und den Datenschutz unterliegen unbedingt der Zertifizierung. Daneben muss die End-to-End Verschlüsselung des Kommunikationsvorgangs gewährleistet sein. Der Schutz der Daten steht an oberster Stelle. Die Vorgaben für die Praxen sind: der Patient muss eine Einwilligung für die Videosprechstunde abgeben, der Raum muss eine entsprechende Privatsphäre bieten, die Sprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen und darf nicht aufgezeichnet und gespeichert werden der Klarname des Patienten muss erkennbar sein.
Abrechnung und Organisation
Die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Abrechnung und Organisation werden auf der Webseite www.der-niedergelassene-arzt.de (s. unten) ausführlich dargestellt. Auch gibt es Fördertöpfe, die die Einbindung dieser Behandlung in den Praxisalltag attraktiver gestalten sollen. Somit ist dokumentiert, dass an einem Ausbau dieser Beratungs- und Behandlungsmöglichkeit ein allgemeines Interesse besteht.
Der Gewöhnungseffekt
Sicherlich müssen sich sowohl Arzt als auch Patient erst einmal daran gewöhnen keinen direkten Kontakt mehr zu haben, aber mit jeder Sitzung nimmt die Sicherheit zu und das „Digitale Meeten“, das in dieser schwierigen Zeit überall Einzug gehalten hat, wird zunehmend zur Routine. Aus unserer Erfahrung können wir berichten, dass sich aus einer anfänglichen Zurückhaltung eine Behandlungs- und Beratungsmethode entwickelt hat, die sich auch nach den Corona-Zeiten nicht mehr verdrängen lassen wird. Mittlerweile belegen Studien, dass jeder Vierte in Deutschland mit seinem Arzt online kommunizieren möchte.
Geht das nun für alle?
Sicherlich ist die Vldeosprechstunde etwas für alle Ärzte, jedoch gibt es Grenzen und Schwerpunkte, die es zu beachten gilt. Die mit Abstand stärkste Nutzergruppe sind die psychologisch-psychotherapeutisch tätigen Ärzte und am geringsten sind die operativ tätigen Fachärzte vertreten. Die Gründe hierfür sind naheliegend. Die Sprechstunde kann nicht ersetzen den Patienten zu sehen, zu untersuchen und ihn ganzheitlich wahrzunehmen. Sie ist aber ein gutes Instrument, um ausgehend von einem Status Quo Folgebehandlungen auch durchaus engmaschiger zu begleiten. Hieraus ergeben sich wiederum Vorteile für Patient und Arzt. Sicherlich wird es in der Nutzung immer Unterschiede zwischen den Fachgruppen geben, letztendlich wer den aber alle davon profitieren können.

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Fazit
Auch wenn es sehr schwerfällt der jetzigen Situation etwas Positives abzugewinnen, wäre es sicherlich nicht möglich gewesen die Videosprechstunde ohne Corona so stark und so schnell zu forcieren. Es lässt sich schon heute vorhersagen, dass diese Einrichtung nicht mehr aus dem Behandlungsspektrum verschwinden wird. Zu eindeutig sind die Vorteile, als dass Patienten darauf verzichten wollen und auch die Praxen erleben eine neue Möglichkeit der Flexibilität. In einschlägigen Untersuchungen ist bereits festgestellt worden, dass die den Mehrwert geben. Und genau Ärzteschaft diese neue Einrichtung darum geht es!