Wir werden jeden Tag 24 Stunden älter und demnach rückt auch die Praxisabgabe näher. Und irgendwann kommt der Tag, an dem man sich zum ersten Mal darüber Gedanken macht, wann man denn in den Ruhestand eintreten möchte und wie dieser am besten vorbereitet werden sollte. Für viele Ärzte ein sehr schwieriges, weil auch emotionales Thema. Aber auf jeden Fall eine Situation, die sich ohne Wenn und Aber stellen wird. Je besser man darauf vorbereitet ist, auch wirtschaftlich, desto leichter fällt es dann auch zu sagen, dass man sich den wohlverdienten Ruhestand gönnt. Der Markt hat sich in den vergangenen Jahren aber drastisch geändert. Wer heute seine Praxis insbesondere auf dem Land verkaufen möchte, wird sich schwer tun einen Käufer zu finden. Viele Ärzte haben sich schon damit abgefunden ihre Praxis einfach aufzugeben. Die Politik reagiert darauf und schafft Programme, um den Ärzten die Ansiedlung einer Praxis schmackhaft zu machen. Die Erfolge sind jedoch bescheiden. Was ist zu tun?
Die aktuelle Situation auf dem Praxismarkt
Der Blick in den Praxismarkt zeigt ein Bild, das fast schon als dramatisch zu bezeichnen ist. Die Zahl der zu veräußernden Praxen steigt, überall werden Nachfolger gesucht, die Anzeigenseiten der Zeitschriften sind voll und häufig finden die angebotenen Praxen keinen Abnehmer. Und den Gesetzen des Marktes folgend, fallen bei einem Käufermarkt die Preise drastisch bis hin zur nicht möglichen Veräußerung. Dieser Trend ist seit Jahren ungebrochen und es ist kein Ende abzusehen. Ganz im Gegenteil, denn erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl der kaufwilligen Ärzte/innen sinkt. Hier ist auch in Zukunft keine Wende zum Guten erkennbar.
Die aktuelle Situation der Ärzte/innen
Mit der Praxisgründung war für viele Ärzte der spätere Verkauf der Praxis zur Finanzierung des Ruhestandes einkalkuliert. Diese Einnahmen fallen nun in der Regel (Ausnahmen bestätigen diese) weg oder haben sich so drastisch reduziert, dass sie nur noch einen Teil der Summe abdecken. Für viele ein ernstzunehmendes Problem, denn der geplante Lebensstandard im Alter ist dadurch stark gefährdet. Umso wichtiger ist es den Ruhestand langfristig vorzubereiten.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Praxisabgabe?
Grundsätzlich ist es sinnvoll sich langfristig mit dem Ausstieg aus der Praxis zu beschäftigen. Abhängig von der Ausgangssituation und der geplanten Ausstiegsvariante kann dies ein Zeitraum von 1 – 10 Jahren betragen. Spielen wir mal drei unterschiedliche Möglichkeiten durch.
Praxisabgabe in Form von Verkauf
Das Szenario des ausschließlichen Verkaufs beginnt damit den Verkaufspreis zu kalkulieren, was in der Regel durch das modifizierte Ertragswertverfahren geschieht, das den materiellen und immateriellen Praxiswert abbildet. In der Regel werden in diesem Verfahren die letzten drei Jahre betrachtet. Es gilt festzuhalten, dass das Ergebnis in letzter Konsequenz eine durchaus fiktive Zahl abbildet, da der eigentliche Verkaufspreis durch den Markt bestimmt wird und genau hier treffen die oben genannten Szenarien zu. Die Vorstellungen des Verkäufers stehen häufig im krassen Gegensatz zu denen des potentiellen Käufers. Für uns daher die unattraktivste Variante der Praxisabgabe. Sollte dies jedoch das gewünschte Modell sein, empfehlen wir den Verkauf mit einem Vorlauf von 1 – 2 Jahren zu beginnen. Sollte es möglich sein die Praxis erfolgreich zu veräußern, sollten Sie sich rechtzeitig darüber informierten, wo ihr Kapital sicher und ertragreich angelegt werden kann.
Einbindung eines jungen Arztes
Hat man mal die Mitte 50 erreicht, ist es sinnvoll sich Gedanken über die Nachfolgeregelung zu machen. Ein sehr zu empfehlender Weg ist die frühzeitige Einbindung eines/r Arztes/Ärztin mit dem Interesse die Praxis zu übernehmen. Da man für die Suche in der Regel sehr lange Zeit benötigt, ist ein frühzeitiger Beginn der Suche sinnvoll. Entweder nach und nach oder am Ende Ihres Berufslebens verkaufen Sie dann Ihre Anteile und sichern einen harmonischen Übergang. Weiterer Vorteil: Sie können sich mit einer entsprechenden Vereinbarung immer wieder aktiv einbringen und Ihre finanzielle Situation weiter verbessern.
Teilhaber
Auch könnte die Gründung eines MVZ eine Option sein. In der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, besteht die Möglichkeit einen jungen Kollegen als Partner in das zu gründende MVZ zu integrieren. Die Rechtsform des MVZ bietet entscheidende Vorteile gegenüber einer BAG, denn die Zulassung ist nicht personengebunden, sondern die Trägergesellschaft als juristische Person erhält die Zulassung. Somit ist eine spätere Expansion der Praxis sehr viel einfacher möglich. Sie als Praxisabgeber können, müssen aber nicht Leistungserbringer sein. Sie können also in einer Übergangszeit noch in der Praxis arbeiten, um ihren neuen Kollegen einzuführen, können aber genauso ihre ärztliche Tätigkeit bei Erreichen Ihres Austrittsalters beenden. Durch die weiterhin bestehende Teilhaberschaft besteht dann die Möglichkeit, dass ihr Praxisanteil in Form einer Altersrente ausbezahlt wird oder aber durch das Halten von Anteilen eine laufende Dividende erzielt werden kann. Hier gibt es einige attraktive Gestaltungsmöglichkeiten
Fazit
Grundsätzlich ist die Form der Abgabe abhängig von Ihren ganz persönlichen Zielsetzungen und Präferenzen. Sie sollten aber auf jeden Fall rechtzeitig damit beginnen und den Erlös nicht als festen Bestandteil Ihrer Altersrente einplanen, eher als ein willkommenes Zubrot. Auch kann die Zuhilfenahme eines entsprechenden Beraters durchaus eine hilfreiche Unterstützung sein.