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Lohnfortzahlungen und Corona, das gilt es zu beachten!

 

Die aktuellen Regelungen bei angeordneter Quarantäne:

 

1. Geimpft

– Hier spielt es keine Rolle ob die Person mit dem Corona-Virus  erkrankt ist oder aufgrund dem Kontakt zu einer positiv getesteten Person in Quarantäne muss.

– In beiden Fällen erhält der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung und die Entschädigung wird durch das Gesundheitsamt zurück gefordert.

 

2. Nicht geimpft

– Quarantäne aufgrund Kontakt zu einer positiv getesteten Person ohne eigene Erkrankung -> keine Lohnfortzahlung

– Quarantäne aufgrund eigener Erkrankung -> Anspruch auf Lohnfortzahlung & Erstattung durch das Gesundheitsamt

– Sobald der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung und die Erstattung erfolgt über die jeweilige Krankenkasse (unabhängig vom Impfstatus).

 

Stand Dezember 2021