Lohnfortzahlungen und Corona, das gilt es zu beachten!
Die aktuellen Regelungen bei angeordneter Quarantäne:
1. Geimpft
– Hier spielt es keine Rolle ob die Person mit dem Corona-Virus erkrankt ist oder aufgrund dem Kontakt zu einer positiv getesteten Person in Quarantäne muss.
– In beiden Fällen erhält der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung und die Entschädigung wird durch das Gesundheitsamt zurück gefordert.
2. Nicht geimpft
– Quarantäne aufgrund Kontakt zu einer positiv getesteten Person ohne eigene Erkrankung -> keine Lohnfortzahlung
– Quarantäne aufgrund eigener Erkrankung -> Anspruch auf Lohnfortzahlung & Erstattung durch das Gesundheitsamt
– Sobald der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung und die Erstattung erfolgt über die jeweilige Krankenkasse (unabhängig vom Impfstatus).
Stand Dezember 2021