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Quelle: Bundesärztekammer: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/impfen.html

Impfen in der Zahnarztpraxis: Was Sie jetzt wissen müssen

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ vorgelegt, welches zeitlich befristet auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Zahnarztpraxen vorsieht.

Es ist notwendig, logistische, personelle, haftungsrechtliche und abrechnungstechnische Details zu klären, um die geplanten Schutzimpfungen zu ermöglichen.

Hinweis

Das Impfen kann noch nicht sofort nach Inkrafttreten des o.g. Gesetzes beginnen. Zahnärzte und Zahnärztinnen werden auf Grund der derzeitigen Impfstofflimitierungen und ungeklärten Umsetzungsdetails die ärztlichen Kollegen zunächst in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unterstützen können. Falls die pandemische Lage es erfordern sollte, können darüber hinaus auch Impfungen in Zahnarztpraxen in Betracht gezogen werden. Hierfür fehlen derzeit jedoch noch einige Voraussetzungen.


Die nachfolgenden Informationen geben den aktuellen Sachstand wieder. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen die Möglichkeit haben, die Zeit bis zum möglichen Impfstart für die Vorbereitung zu nutzen.

Bevor Zahnärztinnen und Zahnärzte die erste Impfdosis eigenverantwortlich verabreichen können, ist noch eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen:


1. Gesetzliche Grundlage

2. Teilnahme an einer ärztlichen Schulung

3. Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme

4. Haftpflichtversicherung

5. Regelung zur Vergütung und einer Teilnahme an der Impf-Surveillance

AÖGW-Online-Curriculum

Registrierung bei der AÖGW: hier

Quelle: Bundesärztekammer: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/impfen.html

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