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Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen beschlossen

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Außerdem dürfen auch Apothekerinnen, Tier- oder Zahnärzte impfen. Die Länder bekommen mehr Möglichkeiten für regionale Maßnahmen gegen die Pandemie.

Bundestagsbeschluss: Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen.
Foto: imago images/ULMER Pressebildagentur
Der Bundestag hat die sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht beschlossen, die für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und ähnlichen Einrichtungen gilt und im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Der Bundesrat hat dem zugestimmt.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Vor allem in Pflegeheimen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu COVID-19-Ausbrüchen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht-1990672

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